Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
Das Arbeitslosengeld II ist eine Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Arbeitslosengeld II können alle Personen erhalten, die
erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und die das 15. Lebensjahr
vollendet und die von Jahrgang zu Jahrgang verschiedene Altersgrenzen
zwischen 65 und 67 Jahren (§ 7a SGB II) noch nicht
erreicht haben.
Arbeitslosengeld II wird aus Steuern finanziert, nicht aus der
Arbeitslosenversicherung.
Eine versicherungspflichtige Beschäftigung
ist somit keine Voraussetzung für den Bezug. Und auch die
Höhe der Leistung wird nicht vom vorherigen Arbeitseinkommen
bestimmt. Die rechtlichen Grundlagen für das ALG II enthält das
Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Die Beantragung von Leistungen
erfolgt im Landkreis Emsland dezentral in den Gemeinden.
In Salzbergen ist zuständig:
Fachbereich Bürgerservice
Franz-Schratz-Straße 12, 48499 Salzbergen
Telefon 05976 9479-0
Montag 08.30 – 12.00 Uhr
Dienstag 08.30 – 12.00 Uhr
Mittwoch ganztägig geschlossen
Donnerstag 08.30 – 12.00 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag 08.30 – 12.00 Uhr
Zuständiger Fallmanager des Landkreises Emsland:
Reiner Hesse
Telefon 0591 84-3329
reiner.hesse@emsland.de
Sprechzeiten im Rathaus Salzbergen nach Vereinbarung
Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt, SGB XII)
Sozialhilfe nach dem 3. Kapitel des SGB XII erhalten Personen,
die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend
aus eigenen Kräften und Mitteln beschaffen können und
weder zu den Leistungsberechtigten des SGB II („Hartz IV“) noch
des 4. Kapitels des SGB XII (Grundsicherung) zählen.
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Ausländerinnen und Ausländer können Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG) in Anspruch nehmen, wenn
sie über einen der folgenden Aufenthaltstitel verfügen:
〉 Aufenthaltsgestattung zur Durchführung eines Asylverfahrens
〉 Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 oder § 24 Aufenthaltsgesetz
wegen eines Krieges im Heimatland
〉 Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 Satz 1 oder § 25
Absatz 5 Aufenthaltsgesetz
〉 Duldung nach § 60 a Aufenthaltsgesetz
〉 Grenzübertrittsbescheinigung
Außerdem muss das Einkommen und Vermögen dieser Personen
so gering sein, dass sie nicht selbst für ihren Lebensunterhalt
sorgen können.
38 ■ ■ ■ Salzbergen entdecken – Soziales
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Wenn die Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung
nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen,
kann die Grundsicherung beantragt werden. Zuständige Behörde
ist der Landkreis Emsland, jedoch können Anträge auch über die
zuständigen Sachbearbeiter/-innen bei der Gemeinde Salzbergen
gestellt werden.
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung
und werden regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt. Für
Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen.
Weitere Hilfeleistungen können auch in Situationen wie Krankheit,
Behinderung, Pflege oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten
beantragt werden.
Sprechen Sie uns an!
Fachbereich Bürgerservice
Franz-Schratz-Straße 12, 48499 Salzbergen
Telefon 05976 9479-0
Montag 08.30 – 12.00 Uhr
Dienstag 08.30 – 12.00 Uhr
Mittwoch ganztägig geschlossen
Donnerstag 08.30 – 12.00 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag 08.30 – 12.00 Uhr
Weitere Informationen auch unter www.emsland.de.
Rentenangelegenheiten
Um von Anfang an das Rentenleben genießen zu können, ist es
wichtig, sich rechtzeitig um die Beantragung der Rentenauszahlung
zu kümmern. Die Anträge werden von verschiedenen Stellen
entgegengenommen. Zuständig für Rentenangelegenheiten ist
die Deutsche Rentenversicherung. Die für den Antrag erforderlichen
Vordrucke sind jedoch auch bei der Gemeindeverwaltung
erhältlich. Die/der zuständige Sachbearbeiter/-in unterstützt jederzeit
gerne bei dem Ausfüllen und Zusammenstellen der erforderlichen
Unterlagen. Dieser Service ist kostenfrei.
Weitere Informationen hierzu gibt es im Internet auf den Seiten
der Deutschen Rentenversicherung unter
www.deutsche-rentenversicherung.de.
Ansprechpartner:
Gemeinde Salzbergen
Fachbereich Bürgerservice
Karin Gerweler, Telefon 05976 9479-12
Gerweler@salzbergen.de
Flüchtlingssituation
Sprechzeiten Migrations- und Flüchtlingsarbeit:
Montag 08.30 – 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr (SKM; Meike Illenseher)
Freitag 08.30 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung
Rathaus, Raumnummer 6
Die Angebote richten sich an Migranten und Flüchtlinge, die im
Bereich Salzbergen untergebracht sind.
Die Sprechzeitenangebote sowie die Flüchtlingssozialarbeit vor
Ort werden durch Teresa Brinker vom Kolping-Migrationsdienst
und Meike Illenseher vom SKM Lingen e.V. durchgeführt. Die
Soziales
Informationen rund um
soziale Angelegenheiten
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/www.deutsche-rentenversicherung.de
/www.emsland.de
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